Betreuungskosten


wird bearbeitet


 

 

STEUERLICHE ABSETZBARKEIT:

 

Die 24 Stunden Betreuung zu Hause ist als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Alle Kosten, die mit der 24 Stunden Betreuung und der Vermittlung anfallen, können geltend gemacht werden. Diese sind aber um die steuerfreien Zuwendungen, wie Pflegegeld und Zuschuss zu kürzen. Eine mögliche Steuerermäßigung ist aber vom Einkommen abhängig.