Übergabe der Betreuung/ Tätigkeiten

ÜBERGABE DER BETREUUNG:

• Ankunft der Betreuung zum vereinbarten Termin.

Dabei sind unsererseits Ihre persönliche Kontaktperson und die Betreuungsperson anwesend

• Vorstellung aller Beteiligten

• Einweisung der Betreuungsperson inkl. Abklärung der Tätigkeiten,

Übergabe der Unterkunft und Beantwortung diverser Fragen

• Aufnahme der Tätigkeiten gemäß Personenbetreuungsvertrag

 

Der 24 Stunden Betreuung ist ein Freiraum von min. 14 Stunden pro Woche zu

gewähren (einmal 7 Stunden zusammenhängend).

Der Betreuungsperson ist ein eigenes, beheizbares Zimmer mit Bett und Kasten zur

Verfügung zu stellen. Das Bad und die Küche inkl. Geräte müssen mitbenutzt werden können.

Der Betreuung sind ausreichend Nahrungsmittel und Getränke zu gewähren

(Details werden bei der Übergabe geregelt, auf länder- und religionsspezifische

Gebräuche ist Rücksicht zu nehmen).

 

Im Krankheitsfall der Betreuungsperson wird in der Regel innerhalb von 1 - 2 Tagen für Vertretung gesorgt.

 

 

Wir hoffen, dass unser Angebot Ihren Wünschen und Erfordernissen entspricht und wir Ihr Vertrauen gewinnen konnten.

TÄTIGKEITEN:

Gewerbetreibende, die das Gewerbe der Personenbetreuung ausüben, sind berechtigt, betreuungsbedürftige Personen zu unterstützen.

Dies umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

 1. haushaltsnahen Dienstleistungen, insbesondere

• Zubereitung von Mahlzeiten

• Vornahme von Besorgungen

• Reinigungstätigkeiten

• Durchführung von Hausarbeiten

• Durchführung von Botengängen

• Sorgetragung für ein gesundes Raumklima

• Betreuung von Pflanzen und Tieren

• Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern)

 2. Unterstützung bei der Lebensführung, insbesondere

• Gestaltung des Tagesablaufes

• Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen

 3. Gesellschafterfunktion, insbesondere

• Gesellschaft leisten

• Führung von Konversation

• Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte

• Begleitung bei diversen Aktivitäten

 4. Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über getätigte

Ausgaben der betreuten Person

 5. Nachweis der durchgeführten Tätigkeiten in einem Pflichtenheft

 

 Wir arbeiten selbstverständlich gerne mit anderen Sozial- und Gesundheitseinrichtungen wie Essen auf Rädern oder Hauskrankenpflege zusammen.